Justizwillkür Schweiz – Arzt zerstört Existenz eines Schweizers

Im Gespräch mit dem Betroffenen erkannte ich viele Muster wieder, welche sich durch etliche „Fälle“ ziehen: ein Richter, Arzt, Psychiater oder Polizist fällt einen Entscheid ohne die gesamten Lebensumstände des Betroffenen zu kennen. Für diesen sind die Folgend dieses Entscheides dann oftmals -wie in diesem exemplarischen Fall- lebenszerstörend über Jahre hinweg.
Mich hat diese Geschichte schockiert und betroffen gemacht. Darum möchte ich ihn hier auf meinem Blog weiterverbreiten.

Marion Mansour

 

Wie ein Arzt Leben und Existenz eines Schweizers durch seinen willkürlichen Entscheid zerstört:

Peter (Name geändert) fuhr im September 2012 zum Flughafen Zürich Kloten um seine Frau abzuholen. Er staunte über den langen Stau am Flughafen. Nach einiger Zeit sah er, dass die Polizei die Fahrzeuge nur vereinzelt passieren liess und so den Stau verursachte. Peter fuhr ein relativ altes Fahrzeug, als er endlich an der Reihe war um die „Dosierungsstelle“ zu passieren, wurde er von einer sehr jungen Polizistin angehalten (Peter meinte später, dass sie aufgrund Ihrer unsicheren Verhaltens vermutlich eine Aspirantin war).

Peter wurde gebeten zur Seite zu fahren, dort musste er aussteigen, dabei bemerkte die Polizistin den aufgrund eines Bandscheibenvorfalls, hinkenden Gang von Peter, kurz darauf kam der jungen Polizistin ein Kollege zu Hilfe. Als der Polizist den hinkenden Gang von Peter bemerkte, meinte dieser, dass er so doch nicht fahrtauglich sei. Peter erwiderte, dass dies doch keinen Einfluss auf seine Fahrtüchtigkeit hätte, dann sagte der Polizist, dass er so doch nicht kuppeln könne worauf Peter antwortet, dass es sich um ein automatisches Getriebe handle.
Dann meinte der Polizist, dass er die Verantwortung nicht übernehmen könne ihn so weiter fahren zu lassen. Peter entgegnete, dass er bereits seit über 30 Jahren mit immer wiederkehrenden Bandscheibenvorfällen fahren würde und in diesem Zustand sogar erfolgreich Motorrad-Rennen gefahren wäre. Der Polizist beharrte auf seiner abstrusen Meinung und sagte, dass die Presse doch nur darauf warten würde, dass jemand wie Peter, der kurz vorher von der Polizei angehalten worden ist, einen Unfall verursachen würde. (Es geht also nicht um Verkehrssicherheit, sondern um Angst vor der Presse). Peter sagte wahrheitsgetreu, dass er so schon oft in die Kontrolle kam, doch dies glaubte ihm der Polizist nicht.

Polizist unterlässt wichtige Informierung;

Der Polizist versuchte dann den Arzt von Peter zu erreichen, da es Samstag war, konnte dieser leider nicht erreicht werden. Der Polizist sagte daraufhin zu Peter: “der schnellste Weg wie Sie wieder fahren können ist, wenn Sie sich jetzt gleich von unserem Polizeiarzt untersuchen lassen, sind Sie damit einverstanden?” Da Peter ja wusste, dass er nichts Falsches getan hatte und er in seinem Schmerzzustand absolut fahrtauglich war, sagte er natürlich sofort zu. Der Polizist klärte Peter aber nicht darüber auf, was eine Untersuchung beim Polizeiarzt für ihn tatsächlich bedeuten würde, dass war ein unentschuldbares und geradezu fahrlässiges Verhalten.
Bei der Fachstelle für Polizeiärztliche Untersuchungen angekommen, sprach die Polizeiärztin ganz leise mit dem Polizisten, Peter konnte ganz klar hören wie sie dem Polizisten deutlich sagte (Zitat): “aber Blut abnehmen muss ich ihm doch trotzdem”. Daraufhin machte der Polizist eine trübe Miene und runzelte die Stirn. Der Grund dafür erfuhr Peter erst später, denn auf den Polizisten wartete nun viel Schreibaufwand welchen dieser, mehr als offensichtlich, lieber nicht gemacht hätte.
Weitaus tragischer waren die Konsequenzen jedoch für Peter, denn für diesen bedeutete es den sofortigen präventiven Führerscheinentzug. Hätte der Polizist, so wie es sich gehört und auch vorgeschrieben wäre, Peter zuvor über die Konsequenzen informiert, hätte dieser das Auto stehen natürlich stehen lassen und es später von seiner Frau nach Hause fahren lassen.
Nun dauerte es bis zum November bevor überhaupt etwas geschah. Da Peter aufgrund seiner Bandscheibenschädigung seit 19 Jahren starke Schmerzmittel einnehmen muss, wurden diese Medikamente natürlich im Blut festgestellt. Als Konsequenz verordnete die Polizei eine Untersuchung beim Rechtsmedizinischen Institut zur weiteren Abklärung. Bis zur Untersuchung und der dortigen Entscheidung bleibe der nationale und internationale Führerschein eingezogen. Es war nun keine Entscheidung mehr des behandelnden Arztes von Peter sondern eine „Staatssache“, doch es kam noch viel schlimmer.

Existenz wegen willkürlichem Fahrausweisentzug zerstört

Da Peter zu jenen Menschen gehört, für welche der Führerschein Existenz-entscheidend ist, waren die Folgen katastrophal. Er musste seine Selbständigkeit aufgeben und verlor auch seine Teilzeitstelle. Peter war ein halbes Jahr zuvor gezwungen seine alte Firma auflösen und war, weil er als ehemaliger selbständiger keine Stelle finden konnte, gerade im Aufbau einer neu gegründeten Firma, deshalb konnte er den Ausfall auch nicht mit der vorhandenen Infrastruktur auffangen. Peter verlor innerhalb eines halben Jahres seine gesamte Existenzgrundlage. Da Peter bereits seit 18 Jahren selbständig ist, hat er keine Arbeitslosen Versicherung und noch nicht einmal ein BVG. Ausserdem musste er nun die Firma welche sich erst im Aufbau befand auch wieder auflösen, doch wie ohne einen Cent in der Tasche, in der Schweiz ist ja nicht einmal die Entsorgung umsonst. Peter wusste nicht wohin mit der noch vorhandenen Infrastruktur und ein Käufer liess sich auch nicht finden. Schliesslich landete ein Grossteil der Infrastruktur, kostenpflichtig im Müll.
Die ganze Situation führte auch zu einer grossen Ehekrise. Keine Arbeit, kein Einkommen, kein Geld und Ehe am Ende. Peter geriet in ein grosses Tief. Bei einem Arztbesuch meinte dieser, dass eine Behandlung in einer Burnoutklinik für Peter nun das richtig sei. Peter sagte schliesslich nach einigem Hin und Her zu. Das dies sein grösster Fehler war, konnte er zu jenem Zeitpunkt noch nicht ahnen. Das Einverständnis dazu gab Peter auch, weil die Schwiegereltern aus der Ukraine zu Besuch kamen und Peter gegenüber, aufgrund der gesamten Situation (auch mit ihrer Tochter), absolut kein Verständnis für Peter hatten.

Erstgespräch in Klinik erst nach zwei Wochen-

In der Klinik dauerte es über 2 Wochen bevor Peter ENDLICH ein Erstgespräch hatte. Dort wurde dann gar nicht auf die Situation von Peter eingegangen, stattdessen fanden lediglich Gespräche über die Medikamente statt. Schliesslich war das Hauptproblem ja der Ausweisentzug welcher zu den weiteren Problemen und somit zu seiner schlechten Verfassung führte. In der Klinik herrschte das absolute Chaos und Peter hatte in der gesamten Zeit nicht ein einziges richtiges Therapiegespräch, zumindest keines welches über 10 Minuten dauerte, dabei ging es meist um die Verträglichkeit der Medikamente aber nie um seine Verfassung. Es wurde fast täglich beteuert, dass es hier sonst nicht so schlimm zu und her gehen würde und leider immer nur ausgerechnet bei Peter alles schief laufen würde und er ein wirklich „armer Tropf“ sei. Toll, das nützte Peter gar nichts und er war oft recht aufgebracht, was natürlich zu seinen Ungunsten von den Pflegern notiert wurde, obwohl die ihm mündlich alle bestätigten, dass hier “das totale Chaos” herrsche. Nach vier Wochen meinte der Psychiater, dass Peter hier am falschen Ort sei und er besser nach Hause in seine gewohnte Umgebung zurückkehren würde. Peter verliess das IPW und übergab dem Abteilungsbüro eine schriftliche Anweisung, dass keine Auskünfte über ihn gegenüber niemandem, auch keine anderen Ärzte abgegeben werde dürfe. Es ist natürlich bezeichnend, dass später behauptet wurde, so ein Schreiben existiere nicht und sei auch nie übergeben worden.

Von Polizei angeordnete Untersuchung muss selbst -im Voraus- bezahlt werden;

Im März 2013 konnte Peter endlich die Fr. 1200.- leihen, welche er dem rechtsmedizinischen Institut zum Voraus für die Untersuchung beim Rechtsmedizinischen Institut bezahlen musste. Im April bekam er dann endlich den Termin. Das ganze war eine reine Alibiübung, es gab lediglich 2 kleine Reaktionstests und Urin, Blut und Haare wurden entnommen. Auf die Frage, ob er denn einen Fahrtauglichkeitstest absolvieren dürfe, verneinte Dr. Christian Müller mit der Argumentation, dass er hier durchaus auch ohne einen praktischen Test fähig wäre, zu beurteilen ob Peter fahrtauglich sei oder nicht. Auf die Frage, ob es denn nicht wenigsten eine wirkliche Untersuchung geben würde, sagte Dr. Christian Müller, dass dies nicht nötig sei und er ihm eine teure Untersuchung ersparen wolle. Wohl ein Witz wenn er schon jetzt Fr. 1200.- für diese „Nichtuntersuchung“ bezahlen musste.

Es dauerte über zwei Monate, bis Peter mitgeteilt wurde, dass er trotz der bestandenen Tests, aufgrund des Schmerzmittels nicht fahrfähig sei. Peter rief an und wollte eine wirkliche Untersuchung und ein Praxistest, schliesslich muss er das Medikament bereits seit 19 Jahren einnehmen. Dr. Christian Müller verweigerte alles mit der Begründung, dass er lediglich 19 Jahre lang Glück hatte und es bei ihm auch gar nicht darum gehe, ob er denn wirklich fahrtauglich sei oder nicht. Auf die Frage wie man denn fahrunfähig Internationale Rennen gewinnen könne reagierte der Arzt so: „das werde ich nicht kommentieren“.

Als Peter nach zwei weiteren Monaten endlich den Bericht erhielt, stellte sich heraus, dass sich das IPW nicht an Peters Anweisung hielt, stattdessen einen teilweise unwahren und sehr subjektiven Bericht über Peters Aufenthalt geschrieben hatte. Der Bericht des Hausarztes war auch nicht hilfreich, dieser schrieb: „Ich bin kein Spezialist für den Strassenverkehr, mit Herrn H. habe ich nie über die Fahrtauglichkeit gesprochen, hätten wir es getan, hätte ich ihm gesagt, dass er dies selber wissen müsse“.

Durch unsinnigen Entscheid alles verloren-

Mittlerweile hatte Peter wirklich alles verloren: Job, Selbständigkeit, Freunde, Geld, soziale Kontakte (er kann sich aufgrund der Schmerzen ohne Auto kaum aus dem Haus bewegen) und die Ehe besteht nur noch auf dem Papier. Bei einem erneuten Bandscheibenvorfall wandte sich Peter an den leitenden Arzt vom Spital Bülach. Dort fand eine interdisziplinäre Untersuchung bei 5 Spezialisten statt. Aufgrund dieses Gutachtens schickte der leitende Oberarzt vom Spital Bülach dem Rechtsmedizinischen Institut sofort einen Brief, wo er darauf hinwies, dass aufgrund des Medikamentes welches Peter einnimmt kein Grund bestehen würde, dass Peter fahruntauglich sei und dies sogar mit klinischen Studien bewiesen sei. Er schrieb ausserdem, dass er sogar die Verantwortung dafür übernehmen würde. Dr. Christian Müller vom Rechtsmedizinischen Institut hielt es nicht einmal für nötig mit dem leitenden Arzt vom Spital Bülach Kontakt aufzunehmen, stattdessen verhöhnte er diesen Top Spezialisten und schrieb, dass er Peter keinen Gefallen damit tun würde, die Medikation neu einzustellen und er sich bitte nicht in seine Angelegenheiten einmischen solle, Dr. Christian Müller sowie seine Vorgesetzte Dr. Munira Haag-Dawoud schrieben an die Spezialisten vom Spital Bülach, Zitat: „zeugt von mangelnder Kenntnis in Bezug auf die Einschränkung auf die Fahreignung“. Die Interdisziplinäre Untersuchung bei 6 Spezialisten wurde einfach in den Wind geschossen.

Selbst Strassenverkehrsamt versteht Führerscheinentzug nicht-

Nicht einmal auf das Unverständnis vom Strassenverkehrsamt des Kanton Zürich, welches keine vernünftigen Grund sah, weshalb in diesem Fall der Führerschein nicht wieder erteilt werden sollte, wurde eingegangen. Argumentiert wurde immer gleich. Alle hätten keine Ahnung wie sich so ein Medikament auf den Strassenverkehr auswirken könne, dies obwohl es Wissenschaftliche Berichte und BEWEISE gibt welche das Gegenteil belegen (wurden Dr. Müller auch zugestellt).
In der mündlichen Aussprache bestätigten: der leitende Arzt vom Spital Bülach, die Staatsanwältin und der Anwalt von Peter, dass dies nichts mehr mit einer objektiven Beurteilung zu tun hätte und ein rein persönlicher Affront gegenüber von Peter sei. Die Staatsanwältin sagte sogar, dass es unerhört sei, dass Peter die praktische Überprüfung seiner Fahrtauglichkeit verwehrt werde.
Im Urteil steht fest, dass Peter mittels ärztlichem Attest und psychiatrischer Begleitung beweisen muss, dass er mindestens ein Jahr ohne Medikamente stabil sei. Obwohl Peter die Schmerzthematik nicht streitig gemacht wird, verzichtet man darauf, dazu Stellung zu nehmen wie denn dieses Problem zu lösen sei, immerhin wird ihm ja aufgrund von Schmerzen das Fahren ebenfalls verwehrt. Letztlich ist die Beurteilung von Dr. Christian Müller lediglich eine Empfehlung für das Strassenverkehrsamt, doch diese Empfehlung eines einzelnen Allgemeinarztes steht über JEGLICHER Beurteilung anderer Profis, die Peter aus vielen Arztbesuchen, Behandlungen und weiteren Abklärungen fast auswendig kennen.

Ein altes Spiel: ein Polizeirapport „verschwindet“…

Es gibt natürlich noch viele weitere Ungereimtheiten und unfaire Weisungen in diesem Fall. Zum Beispiel wurde als Begründung für die Kontrolle im Flughafen „stockendes“ Fahren angegeben, dies obwohl stehender Stau war. Im zweiten Polizeirapport stand plötzlich, dass Peter müde gewirkt hätte. Freilich hat man das erst dann in einem zweiten Rapport erwähnt, nachdem die Blutuntersuchung erfolgte und der erste Rapport verschwand plötzlich auf unerklärliche Weise. In einer neuerlichen Untersuchung wird verlangt, dass Peter welcher seit vielen Jahren eine Glatze hat, was selbst in den Ausweisen ersichtlich ist, 5cm seines nicht vorhandenen Kopfhaares für eine Haaranalyse zur Verfügung stellen müsse, dies obwohl es mit Beinhaaren genau so gut geht. Fehlurteile, Willkür, Machtmissbrauch und ein stark überhöhtes Ego eines Gutachters haben hier aus einem rein egomanischen Persönlichkeitsdefizit zur Zerstörung eines Lebens geführt, was aufgrund der nachfolgenden Situation den Steuerzahler Millionen kostet.
Wem ist damit geholfen? -Niemandem!!

Den Versuch von Gerechtigkeit gibt es in der Schweiz nur für jene, die genug Geld haben-

Es ist ein Beispiel verfehlter Politik welche gut bezahlte „Fachkräfte“? zu verantworten haben. Diese „Fachkräfte“ werden aber LEIDER nie zur Verantwortung gezogen und können kritiklos und ohne irgendeine Kontrolle weiterhin unbescholten ihres Amtes walten. Selbstverständlich könnte Peter dagegen vorgehen, doch wie? Ohne Geld aber mit viel Liebe vielleicht? Selbst wenn er es könnte, können bis zur Aufhebung durch die Gerichtsbarkeit viele Jahre vergehen. GERECHTIGKEIT gibt es nur für jene, welche über die nötigen finanziellen Rücklagen verfügen. Die Schweiz ist schon längst ein Dreiklassensystem.

Sozialamt verlangt Wohnungswechsel wegen 40.- zu viel Miete-

Peter hat trotz besten Zeugnissen, Referenzen und Ausbildungen bis heute keine Arbeit mehr gefunden. Mittlerweile hat er über 400 Bewerbungen geschrieben. Hilfe bekommt er von niemandem. Peter bekommt KEINE Unterstützung von der IV, dem RAV, dem Sozialamt oder sonstigen Versicherungen. Weil die Wohnung Fr. 40.- zu teuer ist (1320.- erlaubt sind für 2 Personen maximal 1280.-) verlangt das Sozialamt, dass Peter seine Wohnung kündigt, sagt ihm aber nicht, wie oder wo er denn eine entsprechende Wohnung finden soll.

 

Hier zur Website des Betroffenen:

http://www.politisch.ch